In der Sitzung des Betriebsausschusses vom 21.08.2014 hat das Ingenieur-Büro Gnegel die Entwässerungssituation im Bereich des Lerchenhains nach potentiellem Anschluss des angedachten Baugebiets "Lerchenhain Süd" dargestellt.
(Details hierzu und weitere Informationen siehe "Chronologie der Ereignisse")
Aus Sicht der Bürgerinitative bleiben hierzu viele Fragen offen. Aus diesem Grunde hat es am 05.09.2014 ein Gespräch zwischen Vertretern der Gemeinde Nottuln und der Bürgerinitiative gegeben. Daraus hat sich folgender 9-Punkte-Katalog ergeben:
1.) Das Planungsbüro Gnegel hat das bestehende Kanalnetz im Lerchenhain unter der Voraussetzung des Anschlusses des geplanten Neubaugebietes „Südlich Lerchenhain“ unter den Bedingungen des "Kostra-Atlasses" überprüft. Diese Überprüfung hat in 5 Teilabschnitten stattgefunden. Hierbei ist der hintere Bereich des Lerchenhains nicht betrachtet worden.
Die Bürgerinitiative fordert deshalb:
Die Überprüfung hat für das komplette Kanalnetz des Lerchenhains zu erfolgen.
2.) Die Überflutungsprüfung hat bei einem 15-jährigen Regen einen Überstau im mittleren Bereich des Lerchenhains aufgezeigt.
Die Bürgerinitiative fordert deshalb:
Da, wo der Überstau festgestellt wurde, ist der unschädliche Abfluss im öffentlichen Straßenbereich nachzuweisen. Privatflächen dürfen dabei nicht in Anspruch genommen werden.
3.) Anwohner stellten in den letzten Jahren vermehrt und wiederholt fest, dass bei Starkregen Mischwasser aus den Straßeneinläufen auf die Straße gelangt ist. Die Daten des "Kostra-Atlasses" berücksichtigen nicht die Starkregen, die in den letzten Jahren im Rahmen des Klimawandels immer häufiger auftreten. Die Berechnungen des Ingenieurbüros weisen nicht die im Lerchenhain tatsächlich festgestellten Überstauungen des vorhandenen Kanalnetzes nach.
Die Bürgerinitiative fordert deshalb:
Es ist ein weiterer Nachweis mittels Langzeitsimulation unter Zuhilfenahme eines Echtzeitregens (z.B. mit der Regenreihe "Nottuln-Schapdetten", siehe online-Adresse beim LANUV) durchzuführen, damit die tatsächlich gefallenen Niederschläge in die Berechnungen einfließen.
4.) Nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik darf im Schmutzwasserkanal keine Vermischung mit dem Mischwasser erfolgen. Durch den Rückstau aus dem Mischwasserkanalisation ist der ablagerungsfreie Betrieb nicht mehr gewährleistet. Es käme zu unkontrollierten Ablagerungen im Schmutzwasserkanal, die z. B. durch zusätzliche Spülschächte und manuelles Spülen nach jedem Regen beseitigt werden müssten. Ansonsten sind erhebliche Geruchsimmissionen zu erwarten.
Die Bürgerinitiative fordert deshalb:
Der geplante Einstau des Schmutzwassernetzes vom neuen Baugebiet ist auf seine Rechtmäßigkeit zu prüfen.
5.) Bei einem unbebauten Grundstück im Baugebiet "Olympiastraße" ist im letzten Jahr der Schmutzwasseranschlussschacht überstaut worden. Es ist vermischtes Schmutz-und Mischwasser über den Schmutzwasseranschlussschacht auf das unbebaute Grundstück ausgetreten. Dieses ist ein Indiz dafür, dass das Mischwasser aus den unterhalb liegenden Gebieten der Coubertinstraße und des Lerchenhains zurückgestaut wurde.
Die Bürgerinitiative fordert deshalb:
Es ist zu prüfen, ob dieser Einstau mit den vorhandenen Kanalnetzberechnungen belegbar ist.
6.) Das Einzugsgebiet des Lerchenhains wird über die Mischwasserbehandlungsanlage auf dem Gelände der "Alten Kläranlage des Lippeverbandes" in den Nonnenbach eingeleitet. Eine Verschärfung der derzeitigen Einleitungssituation durch die Einleitung der zusätzlichen Schmutzwassermengen aus der geplanten Wohnbebauung "Südlich Lerchenhain" ist nach dem geltenden Wasserrecht nicht zulässig.
Die Bürgerinitiative fordert deshalb:
Diese Mischwassereinleitung ist auf der Grundlage des BWK- M 3/7 (Ableitung von immissionsorientierten Anforderungen unter Berücksichtigung örtlicher Verhältnisse) zu überprüfen.
7.) Der Nonnenbach weist in den letzten Jahren an der Einleitstelle in den Sommermonaten häufig sehr geringe Wassermengen auf.
Die Bürgerinitiative fordert deshalb:
Es ist zu prüfen, ob ein erforderliches Regenrückhaltebecken auf dem Gelände der Mischwasserbehandlung (derzeitiger Spielplatz) vorgeschaltet werden kann oder eine Verlegung der vorhandenen Einleitung in das Regen- und Hochwasserrückhaltebecken die sinnvollere Variante ist.
8.) Die Planungen und Berechnungen des Büros Gnegel nehmen eine Niederschlagsmenge von 108,3 l/s*ha (= 39 l/qm*h) für einen Bemessungsregen von 10 min. an. In den 70 er Jahren wurde im Lerchenhain die Mischwasserkanalisation für 100 l/s*ha (für 15 min.) ausgelegt. Dies bedeutet, dass sämtliche Sicherheiten, die seinerzeit eingerechnet wurden, derzeit ausgereizt sind.
Die Bürgerinitiative fordert deshalb:
Es ist zu prüfen, ob die letzten Reserven durch das Baugebiet Olympiastraße aufgebraucht wurden und weitere Reserven für neues "Südlich Lerchenhain" und altem Lerchenhain vorhanden sind.
9.) Bezüglich der wiederholten Beobachtung einiger Anwohner im südlichen Bereich des Lerchenhains über Wasser in ihren Kellern wurde durch das Planungsbüro sowie Vertreter der Gemeindewerke auf die Verpflichtung zum Eigenschutz zum Beispiel durch Einbau von Rückschlagsystemen oder ähnlichen verwiesen. In der aktuellen Entwässerungssatzung vom 20.12.1989 ist eine Verpflichtung der Hauseigentümer definiert, Vorsorge gegen Rückstau aus der Kanalisation zu tragen. Ehemalige Vertreter des Bauamts der Gemeinde Nottuln forderten seinerzeit die damaligen Bauherren unter Androhung der Stilllegung der Baustelle bzw. eines Bußgeldes den Ausbau von bereits vorhandenen Rückschlagventilen.
Die Bürgerinitiative fordert deshalb:
Es ist rechtlich zu prüfen, ob diese Verpflichtung auch für Hauseigentümer gilt, die ihre Häuser vor 1989 gebaut haben.