Pressemitteilung
Im März 2014 hat der der Gemeinde Nottuln beschlossen, die Planungen für das Baugebiet “Südlich Lerchenhain” fortzusetzen. Jetzt sind sowohl die ersten Ergebnisse der Fachgutachten zum Artenschutz und zur Verkehrssituation als auch die Vorplanungen zur Entwässerung vorgestellt worden.
Für die BI ist das Anlass, jetzt noch einmal ihre Bedenken zu diesem Baugebiet deutlich zu machen. Dabei geht es der BI um die Gesamtauswirkungen auf die Gemeinde Nottuln. Häufig wird versucht, die BI so darzustellen, als ginge es ihr nur um die Bewohner des Lerchenhains. Das wird u. a. deutlich schon an der Vorstellung der Vorplanungen des Ingenieursbüros Gnegel, das sich nur mit den hydraulischen Auswirkungen auf den Lerchenhain bezieht. In unseren neun Punkte – Katalog, haben wir jedoch Auswirkungen auf das gesamte Kanalnetz deutlich gemacht und von daher große Bedenken zu den Planungen der Gemeinde Nottuln geäußert.
Jetzt hat die BI einen sechs bzw. fünf Punkte-Katalog zur Verkehrsuntersuchung und zum Artenschutzgutachten erstellt und an die Entscheidungsträger auf den Weg gebracht (siehe Anhänge).
In dem Zwischengutachten zu den verkehrlichen Auswirkungen eines neuen Baugebietes wird der bedeutsame Durchgangsverkehr in der Verlängerung der Steinstraße nach Buxtrup zur Autobahn nicht betrachtet.
Weiterhin behandelt die Verkehrsuntersuchung nicht die Themen und Besorgnisse der Anwohner. Obwohl die Untersuchung von einem zu niedrigen Fahrzeugaufkommen ausgeht, bestätigt der Gutachter, es gibt mehr Verkehr, aber weniger Wohnqualität und Verkehrssicherheit.
Gerade in Verkehrsfragen hat die Gemeinde Nottuln in den letzten Jahren viele Fehlentscheidungen getroffen: Problembereiche „Oberstockumer Weg“, „Baugebiet Appelhülsen“, „Hagenstraße“ und jetzt noch das „Baugebiet Südlich Lerchenhain“. Dabei hatte der Rat nach dem Beschluss zur Umgehungsstraße sich selbst ein wichtiges Ziel gesetzt: Die sogenannten "Netzschlusslösungen“. Der Gemeinderat hat dieses Ziel sogar im Jahre 2013 noch einmal bestätigt! Danach müssten Entlastungsstraßen für südliche Wohnbereiche geplant und gebaut werden, um diese Wohnbereiche an die B 525 - in Richtung Coesfeld sowie an die A 43 / Richtung Appelhülsen anzuschließen. Rat und Bürgermeister haben sich nie an diese selbst gehalten.
Die BI bemängelt auch, dass die artenschutzrechtlichen Belange nicht genügend berücksichtigt wurden, weil die unmittelbaren Anwohner nicht über Vorkommen artenschutzrechtlich relevanter Tiere befragt wurden.
Die Geländebegehung und die Artenschutzprüfung hat nur die Biotopstruktur der Flächen des geplanten Neubaugebiets berücksichtigt und nicht die der angrenzenden Gärten, Gebäude und der unter Landschaftsschutz stehenden Hecke. So sind die regelmäßig gesichteten Fledermausarten und Waldohreulen nicht bedacht worden.
Laut Artenschutzprüfung soll die vorhandene Hecke an der nordöstlichen Grenze voraussichtlich erhalten werden. Die BI fordert, die vorhandene Hecke ist als Nahrungs- und Brutstätte in jedem Fall zu schützen und zu erhalten.